Orgeldienst, Bezahlung, Honorarvertrag, C-Organist, B-Organist, Vergütung, Organistendienst, Orgelprüfung, Laien - Organistin,

Organistin kündigt ihre Verträge mit Kirchengemeinden  Anmerkung                                                               

mehr zu Annett Zöffel

                                                                                                                   Anmerkung

mehr zu Annett Zöffel

www.mz-web.de

 

 

* In den Kirchengemeinden, in denen Annett Zöffel die Verträge nicht gekündigt hat,

spielt sie nach wie vor die Orgel und bekommt dort auch eine angemessene Vergütung.

Weitere Anmerkung

 

 

 

 

 

 

 

   Sich wehren lohnt sich .

  Und wenn das viele tun, ändert sich auch manchmal etwas 

 

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Nach einem Jahr hat die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland die Regelsätze nun doch erhöht.

 

 

 

Auszug aus: "Zwischentöne - Kirchenmusikalische Mitteilungen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland"

Zwischentöne September 2011 - siehe Seite 16-18 [ pdf ]   

Aus dem Zentrum für Kirchenmusik

 

Neue Regelsätze der EKM

für die Einzelvergütung im

kirchenmusikalischen Dienst

 

Nach eingehender Diskussion hat die

Kammer für Kirchenmusik in ihrer Sitzung

im September dem Kollegium des Landeskirchenamtes

die Verabschiedung der

"Verwaltungsdienstordnung für die Einzelvergütung

im kirchenmusikalischen Dienst

in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland"

empfohlen. Das Kollegium ist

dieser Empfehlung gefolgt. Die Verwaltungsdienstordnung

finden Sie in diesem Heft auf

den folgenden Seiten, im Amtsblatt wird sie

in der Novemberausgabe 2011 erscheinen.

Der Kammer für Kirchenmusik erschien es

geboten, die noch in Geltung stehenden

Regelungen der beiden Teilkirchen zu vereinheitlichen.

Dabei waren die vielfältigen

Hinweise und Anfragen der Ehrenamtlichen

eine wichtige Motivation unter anderen.

Die Sätze der Einzelvergütungen sind

moderat nach oben angepasst worden.

Dabei sind in der Beratung ganz unterschiedliche

Interessen eingebracht worden.

Das Ergebnis ist ein Kompromiss.

Hinzuweisen ist auf die Regelung für

Chorproben. Die Verwaltungsdienstordnung

legt dem entsprechenden Regelsatz eine

Zeitstunde zugrunde. Das hat zur Folge,

dass der Honorarbetrag einer anderen Dauer

der Chorprobe anzupassen ist. In der

 

 

Konsequenz bedeutet das also, dass sich

das auszuzahlende Honorar z. B. bei einer

90-minütigen Chorprobe um 50% erhöht.

Mit dem Hinweis auf eigens zu begründende

Abweichungen soll die Möglichkeit einer

Variabilität eröffnet werden. Eine Verwaltungsdienstordnung

mit sinnvollem

Umfang kann nicht alle möglichen Fälle im

Blick haben. Wichtig ist, dass in der

Kammer für Kirchenmusik Einigkeit darin

besteht, dass diese Regelsätze nicht nach

unten gesetzt werden sollen.

Einen weiteren Hinweis verdient der § 4.

Wir empfehlen, dass die Kreiskantoren in

Kooperation mit den Propsteikantoren für

diese Fälle mit ihrem zuständigen Kreiskirchenamt

einen Musterhonorarvertrag abstimmen.

Ein entsprechendes Formular wird

auf der Internetseite

www.kirchenmusik-mitteldeutschland.de

bereitgestellt. Die einzelnen Dienste können

dann über eine Einsatzliste erfasst, die

Honorare entsprechend der Liste ausgezahlt

werden. Für die Honorarempfänger hat

diese Liste auch den Vorteil, dass sie eine

Jahresaufstellung für das Finanzamt haben.

Mit der Verabschiedung der Verwaltungsdienstordnung

sind alle Kirchengemeinden

und Kirchenkreise unserer Landeskirche

gehalten, nach dieser neuen Ordnung zu

verfahren.

Christian Fuhrmann

Kirchenrat

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Von ihrem Können her beim Orgelspiel, wie Pfarrer Dietrich Schekatz schon richtig bemerkte, hätte Annett Zöffel längst schon diverse Prüfungen ablegen können.

Sie hat sich eingehend mit dem Orgelspiel von Kirchenliedern, liturgischen Stücken, freier Orgelliteratur, dem Gesangbuch und der Gottesdienstordnung beschäftigt und beherrscht auf Grund ihrer langjährigen Tätigkeit als Musikerin die Kenntnisse der elementaren Musiklehre. Dies beweist auch das von ihr mitentwickelte Kirchen-Musik-Kompakt-System - KMKS12 - , welches in vielen Kirchen - auch in Mitteldeutschland - erfolgreich verwendet wird. Wichtig ist ihr deshalb die praktische Anwendung ihrer Kenntnisse in den sonntäglichen Gottesdiensten zu ihrer eigenen Freude, zur Freude der Gottesdienstbesucher und zur Unterstützung des Pfarrers. Das muss ihrer Auffassung nach nicht mit einem Prüfungsschein bewiesen werden.

 

 

 

 

 

Auswahl von Medienberichten

 

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